Teilnahmebedingungen

  1. Voraussetzung für den Bezug der Angebote aus dem ViNCard Programm und den postalisch zugestellten Erhalt von Mailings mit temporären Angeboten und Vorteilen ist eine für das jeweilige Volkswagen Nutzfahrzeug gültige und aktivierte ViNCard.
  2. Die ViNCard kann von jeder voll geschäftsfähigen natürlichen oder jeder juristischen Person bezogen auf ein Volkswagen Nutzfahrzeug beantragt werden. Natürliche oder juristische Personen mit denen anderweitig Sonderkonditionen als vereinbart gelten, erhalten keine ViNCard bzw. können nicht am ViNCard Programm teilnehmen.
    Eine ViNCard wird konkret unter Angabe der Fahrgestellnummer für jeweils ein Volkswagen Nutzfahrzeug erteilt und berechtigt nur für dieses konkrete Nutzfahrzeug zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem ViNCard Programm.
  3. Eine ViNCard wird ausschließlich für Volkswagen Nutzfahrzeuge, d.h. die Volkswagen Modelle Amarok, Caddy, California, Caravelle, Crafter, LT, Multivan und Transporter und deren jeweilige Modellvarianten und Derivate, ausgegeben.
  4. Die ViNCard muss zur Inanspruchnahme von mit dem ViN Card Programm verbundenen Leistungen aktiviert werden. Die Aktivierung kann nur zusammen mit der Erteilung eines Reparaturauftrages und/oder den Erwerb von Ersatzteilen oder Zubehör für das der ViNCard zugeordnete Fahrzeug erfolgen und gilt dann bereits für dieses erste Geschäft. Die Aktivierung muss in einem Betrieb der ausgebenden Gesellschaft unter Vorlage der ViNCard innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt erfolgen. Die ViNCard ist bis zum Ablauf des auf der ViNCard aufgedruckten Monats gültig.
  5. Die ViNCard ist vom Antragsteller sofort nach Erhalt auf die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben zu überprüfen.
  6. Die ViNCard ist auf schriftlichen Antrag auf eine andere voll geschäftsfähige natürliche oder eine juristische Person übertragbar, sofern es sich bei der Person, auf die die Karte übertragen werden soll, nicht um eine natürliche oder juristische Person handelt, mit der anderweitig Sonderkonditionen als vereinbart gelten. Der Antrag muss vom Empfänger schriftlich bei der kartenausgebenden Gesellschaft gestellt werden.
  7. Die Angebote des ViNCard Programms können in den Betrieben der die ViNCard ausgebenden Gesellschaft und allen weiteren am ViNCard Programm teilnehmenden Gesellschaften innerhalb des Angebotszeitraums abgerufen werden. Teilnehmende Gesellschaften mit deren Betrieben sowie die mit der Karte verbundenen Angebote und deren jeweilige Dauer sind der Webseite www.ViNCard.de zu entnehmen, bzw. werden auf Wunsch vor Ort ausgehändigt.
  8. Für den Bezug der Angebote ist bei Erteilung des Einzelauftrages die ViNCard vorzulegen.
  9. Leistungen aus dem ViNCard Programm können nur im Rahmen der Kapazitätsgrenze des jeweiligen Betriebs abgerufen werden.
  10. Eine Barauszahlung von Leistungen aus dem ViNCard Programm ist ausgeschlossen.
  11. Die Angebote des ViNCard Programms sind nicht kombinierbar mit anderen Nachlässen, Sondervereinbarungen oder Aktionen.
  12. Angebotene Konditionen bzw. Leistungen der ViNCard werden ausschließlich bei Zahlung mit barem Geld oder EC-Karte gewährt.
  13. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge und die Verkaufsbedingungen für Volkswagen Original Teile® und Volkswagen Austausch Teile der Gesellschaft, bei der die Leistungen aus dem ViNCard Programm abgerufen werden.
  14. Das ViNCardProgramm kann unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Frist eingestellt, verändert oder ergänzt werden. Die Interessen des ViNCard Nutzers werden angemessen berücksichtigt.
  15. Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden den Karteninhabern rechtzeitig und schriftlich an die zuletzt bekannte Anschrift mitgeteilt und auf der Webseite www.ViNCard.de bekannt gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Datum des Poststempels schriftlich Widerspruch erhoben wird. Hierauf werden Sie in der Mitteilung nochmal separat hingewiesen.

Stand: Mai 2018